- Ilona
Markenrechtlicher Schutz für "Straßenanker" gesichert
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Nach herausforderndem Jahr: Unser Name ist geschützt
Unser Vereinsname "Straßenanker" ist nun offiziell markenrechtlich geschützt. Dieser Erfolg markiert das Ende einer herausfordernden Zeit, die uns vor unerwartete Hürden stellte.
Was bedeutet markenrechtlicher Schutz?
Durch die Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt ist unser Vereinsname "Straßenanker" rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass keine andere Organisation in Deutschland diesen Namen für vergleichbare Tätigkeiten verwenden darf. Dieser Schutz sichert unsere Identität und verhindert Verwechslungen. Spender, Partner und die Menschen, die wir unterstützen, können sich darauf verlassen, dass hinter dem Namen "Straßenanker" tatsächlich unser Verein steht.
Die Vorgeschichte
Im Dezember 2023 erreichte uns ein Schreiben einer Münchner Anwaltskanzlei, das uns aufgrund markenrechtlicher Ansprüche eines anderen Vereins aus München zur Namensänderung aufforderte. Bereits im Januar 2024 zogen wir rechtlichen Rat hinzu und vollzogen die notwendige Umbenennung.
Herausforderungen und Kosten
Diese unvorhergesehene Entwicklung brachte erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Erst im November 2023 hatte der Verein neue Teamkleidung erhalten, die nun nicht mehr verwendet werden konnte. Zahlreiche Materialien mussten ersetzt werden – eine Situation, die für einen gemeinnützigen Verein eine besondere Herausforderung darstellte.
Erfolgreicher Abschluss
Mit der kompetenten Unterstützung der Kanzlei Hapig & Kollegen aus Weener konnten wir diesen Prozess erfolgreich abschließen. Der Name "Straßenanker" ist nun dauerhaft für unseren Verein gesichert.
Wir blicken positiv in die Zukunft: Unser Vereinsname steht fest und ist geschützt für unsere wichtige Arbeit für Menschen am Rande der Gesellschaft.

